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FAQ-Seite - Häufig gestellte Fragen

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Ich habe von Ihnen das Willkommensschreiben erhalten und weiss nicht, welche Unterlagen ich nun einsenden muss?

Je nach persönlicher Situation benötigt die Arbeitslosenkasse jeweils unterschiedliche Dokumente, nebst dem Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. Sie finden die Liste der Unterlagen entsprechend Ihrer persönlichen Situation hier.

Ich habe alle gewünschten Unterlagen für die Anspruchserhebung eingereicht, habe aber noch keine Meldung erhalten

Die Bearbeitung der Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel dauern die Anspruchsabklärungen circa 30 Tage nach Erhalt der ersten Dokumente. Prüfen Sie hier, welche Dokumente / Informationen Sie gemäss Ihrer persönlichen Situation einzureichen haben.

Wie bekomme ich das Formular «Angaben der versicherten Person», das ich monatlich einreichen muss?

Sie haben die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen und abzusenden. Hier finden Sie Informationen zur Registrierung und Ausfüllen des Online-Formulars. Sollten Sie sich nicht registrieren, sollten Sie das Formular monatlich vom SECO per Post erhalten. Ist dies nicht der Fall oder haben Sie das Formular nicht mehr, können Sie beim RAV ein Duplikat verlangen.

Ich habe noch keine Auszahlung erhalten. Wann erhalte ich die Arbeitslosenentschädigung normalerweise?

Die Arbeitslosenkasse kann erst dann eine Auszahlung auslösen, wenn das Formular «Angaben der versicherten Person» vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den allfälligen Beilagen eingereicht wird. Nach Abrechnung der Arbeitslosenkasse wird die Entschädigung in der Regel nach zwei Arbeitstagen erfolgen. Die Taggeldabrechnung kommt dabei aber einige Tage später per Post. Wollen Sie jeweils eine Benachrichtigung, so abonnieren Sie jetzt unseren SMS-Service.

Ich bin nicht einverstanden mit der Höhe meiner Entschädigung und / oder mit einer Kassenverfügung. Was kann ich tun?

Falls Sie mit einer Abrechnung oder einer Kassenverfügung nicht einverstanden sind, so kontaktieren Sie uns, damit wir mit Ihnen die Abrechnung oder die Kassenverfügung prüfen können. Sollten Sie danach weiterhin nicht einverstanden sein, stellen wir Ihnen im Falle der Abrechnung umgehend eine einsprachefähige Verfügung aus. Im Falle einer Verfügung beachten Sie im unteren Teil der Verfügung die Rechtsmittelbelehrung. Dort finden Sie wie und wo Sie eine Einsprache einreichen können.

Ich habe keine Adressetiketten mehr und möchte neue bestellen

Hier können Sie neue Adressetiketten bestellen.

Warum erhalte ich nicht jeden Monat gleich viele Familienzulagen?

Der Mindestbetrag für die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen (CHF 200.- bzw.  CHF 250.-) entspricht dem Durchschnitt an Werktagen pro Monat, d.h. 21,7 Tage. Die Familienzulagen werden demnach, entsprechend den anspruchsberechtigten Tagen in der jeweiligen Kontrollperiode, ausgerichtet.

Ich habe die Taggeldabrechnung erhalten und verstehe nicht, wie meine Arbeitslosenentschädigung berechnet wurde?

Wir werden oft gefragt, die Taggeldabrechnung im Detail zu erklären, da für viele diese nicht auf Anhieb verständlich ist. Je nach individueller Situation kann die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung komplex sein. Aus diesem Grund hat die Unia Arbeitslosenkasse verschiedene Videos erstellt, die die Taggeldabrechnung im Detail erklären. Sie finden diese Videos hier.